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Allgemeine Geschäftsbedingungen von La Linea Marketing Josef Niedermoser (La Linea®) gültig seit 01/04/03 1. Geltung Alle von La Linea abgeschlossenen Verträge unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn dies ausdrücklich und schriftlich von La Linea vor Vertragsabschluss bestätigt wird. Abweichende Geschäftsbedingungen oder sonstige vorformulierte Vertragsbedingungen des Käufers haben für La Linea keine Gültigkeit, selbst dann nicht, wenn La Linea nicht ausdrücklich widersprochen hat. La Linea erklärt, ausschließlich aufgrund dieser AGB kontrahieren zu wollen.
2. Anbot / Abschluss Sämtliche Anbote von La Linea erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Erteilt der Käufer einen Auftrag, kommt der Vertragsabschluss entweder durch das Tätigwerden aufgrund des Auftrages, die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Auslieferung der Ware zustande. Mündliche Auskünfte, Nebenabreden und Zusagen gleich welcher Art sind unwirksam, sofern sie nicht von La Linea vor Vetragsabschluss schriftlich als vereinbart bestätigt werden. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich der AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftlichkeitsgebot. 3. Preise Zur Berechnung gelangen die Anbotspreise bzw. die bei Vertragsabschluss gültigen Preise zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Grundsätzlich besteht der Zahlungsanspruch für jede Einzelleistung ab deren Erbringung. Vereinbarte Preise gelten vorbehaltlich einer Änderung der Gestehungs- oder sonstiger Kosten. Bei einer allfälligen Erhöhung des vertraglich vereinbarten Preises im Ausmaß von mehr als 25% besteht das Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Mangels anderer schriftlicher Vereinbarungen verstehen sich sämtliche Preise ohne Kosten für Verpackung, Versand, Versicherung, Zoll oder sonstiger Nebenspesen. Alle nicht ausdrücklich vereinbarten Leistungen wie etwa für Datenaufbereitung, Entwurfsarbeiten, nachträgliche Abänderungen auf Wunsch des Kunden und dgl. werden gesondert in Rechnung gestellt. Dabei gelangen die jeweils gültigen Stundensätze von La Linea zur Anwendung. 4. Lieferung Lieferfristen sind unverbindlich und beginnen nicht vor Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages. Eine etwa fest vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware entsprechend rechtzeitig an den Transporteur übergeben wird. Lieferverzögerungen berechtigen den Vertragspartner nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Teillieferungen sind zulässig. Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches vonLa Linea, insbesondere auch Lieferverzögerungen und dergleichen seitens unserer Vorlieferanten berechtigen La Linea zur Verlängerung der Lieferfristen oder zur Aufhebung des Vertrages. Bei Lieferverzug ist der Käufer verpflichtet, La Linea schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners, auch bei Teillieferungen. Versicherung der Ware erfolgt nur auf Rechnung und ausdrücklichen Auftrag des Vertragspartners. Nennt der Käufer nicht ausdrücklich einen bestimmten Transporteur, akzeptiert er den von La Linea beauftragten Transporteur sowie dessen Lieferbedingungen. Mit der Absendung oder Abholung durch den Transporteur geht die Gefahr auf den Vertragspartner über. Bei Annahmeverzug des Käufers ist La Linea berechtigt, die nicht angenommene Ware entweder bei sich selbst oder bei einem sonstigen geeigneten Lagerort jeweils auf Kosten des Käufers einzulagern.
5. Gewährleistung Der Käufer ist verpflichtet, die übernommenen Waren unverzüglich entsprechend zu untersuchen und auf ihre Mängelfreiheit zu überprüfen. Offenkundige Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend zu machen. Transportschäden wie etwa mechanische Beschädigungen an den gelieferten Waren oder Mängelrügen betreffend Fehlmengen sind binnen zweier Arbeitstage ab Ablieferung bei sonstigem Verlust jedweder Ansprüche geltend zu machen. Geringfügige druckbedingte Abweichungen sind jedenfalls unbeachtlich. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen bei 1) missbräuchlicher, unsachgemäßer oder zweckentfremdeter Verwendung des Produkts, 2) Veränderungen am Produkt selbst, 3) unsachgemäßer Montage oder Inbetriebnahme durch den Besteller oder durch Dritte, 4) unsachgemäßer Verpackung oder unsachgemäßem Transport bei Rücksendung an La Linea. Mängelrügen berechtigen nicht zur teilweisen oder gänzlichen Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Käufer; wird von Seiten unserer Vorlieferanten zu den gegenständlichen Produkten eine längere Gewährleistungsfirst eingeräumt, geben wir diese an den Käufer weiter. Die Gewährleistungsfrist wird durch Verbesserungen bzw. Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen. Eine allfällige Verlängerung der Gewährleistungsfrist erstreckt sich nur auf den reparierten Teil. Bei Teillieferung beginnt die Gewährleistungsfrist mit Übergabe des jeweiligen Teils. Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Preisminderung, Rücktritt und Wandlung bestehen nicht. Schadenersatzansprüche die aus einer allfälligen mangelhaften Lieferung entstehen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Jedenfalls sind allfällige Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Käufers mit dem einfachen Nettowarenwert begrenzt. 6. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Sachschäden, die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet (§ 9 PHG). Für den Fall, dass der Käufer die vertragsgegenständliche Ware an einen anderen Unternehmer weiterveräußert, verpflichtet er sich, den obigen Verzicht gemäß § 9 PHG an diesen zu überbinden. Für den Fall, dass eine solche Überbindung ausbleiben sollte, verpflichtet sich der Käufer, La Linea schad- und klaglos zu halten und alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Haftungsinanspruchnahme entstehen, zu ersetzen. Sollte der Käufer selbst im Rahmen des PHG zur Haftung herangezogen werden, verzichtet dieser La Linea gegenüber ausdrücklich auf jeglichen Regress. 7. Eigentumsrecht / Urheberschutz Bei Aufträgen die nach Angaben des Käufers ausgeführt werden, versichert der Käufer ausdrücklich, dass diese wettbewerbs-, markenschutz- und urheberrechtlich unbedenklich sind. La Linea ist nicht verpflichtet, die ihr erteilten Aufträge in wettbewerbs-, markenschutz- und urheberrechtlicher Hinsicht zu prüfen. Sollte La Linea diesbezüglich von Dritten in Anspruch genommen werden, so hat der Käufer La Linea schad- und klaglos zu halten. Sofern nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart, verbleiben alle Entwurfsleistungen und -unterlagen einschließlich jener aus Präsentationen wie etwa Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte, Fotos, Negative, Schriften und Schriftzüge, Logos und dgl., auch auszugsweise und Teile daraus, im Eigentum von La Linea. Diese können jederzeit von La Linea zurückverlangt werden. Durch Vertragsabschluss erwirbt der Käufer das Recht zur Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang. Führen die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Leistungen, insbesondere aber deren Inhalt nicht zu einem Auftrag, verbleiben diese Leistung im alleinigen Eigentum von La Linea. Die Weiterverwertung außer durch La Linea selbst, die Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstige Verbreitung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung von La Linea. Werden die eingebrachten Leistungen durch andere als durch La Linea selbst verwertet, steht La Linea eine angemessene Entschädigung zu. 8. Zahlungsbedingungen Sofern nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart, wird die Rechnung nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skonto oder sonstiger Abzüge fällig. Zahlungen sind nur direkt an La Linea zu leisten. Eine unbare Zahlung gilt als geleistet, wenn sie endgültig auf dem Konto von La Linea gutgeschrieben wird. Der Käufer kommt nach dem Ablauf der Zahlungsfrist auch ohne Mahnung in Verzug. Für den Fall des Verzuges werden verschuldensunabhängig Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro Monat vereinbart. Ein darüber hinausgehender Zinsschade ist anrechenbar. Der Vertragspartner hat sämtliche durch Zahlungsverzug entstandene Kosten, so etwa außergerichtliche Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Mahnspesen werden mit einem Pauschalbetrag von EUR 15.- je Mahnung in Rechnung gestellt. Es gilt Terminverlust. La Linea ist berechtigt, bereits geleistete Zahlungen auf angefallene Zins-, Mahn-, Inkasso-, und Rechtsanwaltskosten anzurechnen, jedenfalls werden geleistete Zahlungen grundsätzlich auf unsere ältesten Forderungen angerechnet, auch wenn der Zahlungsgrund ausdrücklich anders lautet. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit Forderungen welcher Art auch immer aufzurechnen, soferne diese nicht von La Linea ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind. Mehrere Vertragspartner haften zur ungeteilten Hand. 9. Eigentumsvorbehalt Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher Nebenforderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Eigentum von La Linea. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag und hebt die Pflichten des Käufers, insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises nicht auf. Der Käufer ist berechtigt, die von La Linea erhaltene Ware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsprozesses weiter zu veräußern oder zu verarbeiten, erklärt für den Fall jedoch bereits jetzt unwiderruflich, die daraus resultierenden Forderungen gegen Dritte an La Linea bis zur Höhe deren Forderungen abzutreten. Der Käufer ist verpflichtet, Dritte auf den mit La Linea vereinbarten Eigentumsvorbehalt unverzüglich hinzuweisen. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung des Eigentums durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs, insbesondere Interventionsprozessen wie etwa Exzindierungsprozessen und dergleichen zu ersetzen. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts hat der Käufer eine allfällige Wertminderung verschuldensunabhängig zu ersetzen und für den Gebrauch ein angemessenes Entgelt zu bezahlen. 10. Rücktritt vom Vertrag Bei Rücktritt vom Vertrag wegen einer allfälligen Erhöhung des vereinbarten Preises im Ausmaß von mehr als 25 % oder aus Gründen, die der Käufer selbst zu vertreten hat, hat der Käufer an La Linea - unbeschadet der möglichen Geltendmachung eines tatsächlichen höheren Schadens - eine Entschädigung von zumindest je 25 % des Netto-Auftragswertes zu bezahlen. La Linea ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurück zu treten, wenn Umstände in der Sphäre des Käufers die Annahme rechtfertigen, dass der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen wird können. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorlagen. 11. Gerichtsstand / anzuwendendes Recht Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches Recht, wobei ausdrücklich die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht. Hinsichtlich rechtsunwirksamer Bestimmungen vereinbaren die Vertragspartner, die Regelungslücke durch eine der unwirksamen am nächsten kommende Bestimmung zu schließen. Bei Verbrauchergeschäften i. S. d. KSchG sind die AGB insoweit wirksam, als sie den zwingenden Bestimmungen des KSchG nicht widersprechen. Als Gerichtsstand vereinbaren die Vertragsteile die sachlich zuständigen Gerichte in Kitzbühel, wobei La Linea jedoch berechtigt ist, Klagen auch bei anderen Gerichten, sofern ein anderer Gerichtsstand gegeben ist, anhängig zu machen. |

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